AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Gleitschirm-Tandemflüge
- Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich für Gleitschirm-Tandemflüge, die von Tandemfliegen Oberammergau angeboten werden. - Teilnehmer
Mit seiner Anmeldung erklärt der Passagier, dass er psychisch und physisch gesund ist und keine gesundheitsbedingten Einschränkungen vorliegen, die seine Eignung für einen Gleitschirm-Tandemflug ausschließen. Der Passagier sollte eine Körpergröße von 2,00 m und ein Körpergewicht von 100 kg nicht überschreiten. Die Überprüfung dieser Voraussetzungen liegt in der Verantwortung des Passagiers.
Jugendliche unter 18 Jahren müssen vor dem Flug eine schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorlegen.
Mit der Buchung erkennt der Passagier die AGB für Gleitschirm-Tandemflüge von Tandemfliegen Oberammergau an. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme am Flugbetrieb mit erhöhten Risiken für Gesundheit, Leben und Eigentum des Passagiers verbunden sein kann, insbesondere beim Starten in alpinem Gelände mit den damit verbundenen Gefahren.
Der Passagier muss angemessene Kleidung tragen, die der Witterung entspricht, und festes, knöchelhohes Schuhwerk tragen. Das Mitführen von Gegenständen muss vorher mit dem Piloten abgestimmt werden, der Passagier haftet für Schäden an persönlichen Gegenständen.
Der Passagier verpflichtet sich, den Anweisungen des Piloten strikt und unverzüglich Folge zu leisten, um seine eigene Sicherheit zu gewährleisten. Insbesondere kann das Nichtbefolgen der theoretischen Einweisung und der Anweisungen während des Starts, des Fluges und der Landung Passagier und Pilot gefährden.
Bei Nichteinhaltung der Anweisungen des Piloten kann dieser den Passagier vom Flugbetrieb ausschließen. Im Falle einer Zuwiderhandlung erlischt der Anspruch auf Beförderung, ohne dass eine Rückerstattung der Fluggebühr erfolgt. Der Passagier handelt auf eigenes Risiko. - Ausrüstung
Die benötigte Ausrüstung, einschließlich Gurtzeug und Helm, wird dem Passagier zur Verfügung gestellt. Es wird ausschließlich geprüfte und für den Tandemflug zugelassene Ausrüstung verwendet, die regelmäßigen Inspektionen unterliegt. - Pilot
Alle unsere Tandempiloten verfügen über eine spezielle Ausbildung zum Tandempiloten und umfangreiche Flugerfahrung. Sofern nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Piloten. Die endgültige Entscheidung darüber, ob und wo ein Flug durchgeführt wird, obliegt dem Piloten und hängt hauptsächlich von den meteorologischen Bedingungen am Startplatz ab. Ein Flug findet nur dann statt, wenn alle Bedingungen für einen sicheren Flug erfüllt sind. - Buchung
Die Buchung erfolgt telefonisch oder persönlich. Idealerweise meldet sich der Passagier mehrere Tage vor dem gewünschten Zeitraum bei Tandemfliegen Oberammergau an. Eine kurzfristige Anmeldung ist ebenfalls möglich, birgt jedoch das Risiko von bereits ausgebuchten Terminen. Die Buchung wird verbindlich, sobald ein Termin bestätigt wurde. - Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt in bar vor dem Flug beim Piloten. Wenn der Passagier den vereinbarten Termin ohne Entschuldigung versäumt, behält sich Tandemfliegen Oberammergau das Recht vor, die Gebühr für den Tandemflug dennoch einzufordern. - Rücktritt durch den Passagier
Wenn ein Passagier nach der Bestätigung des Termins auf seinen Tandemflug verzichtet, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von mindestens 50,00 € fällig. - Rücktritt durch Tandemfliegen-Oberammergau
Sollte die Wetterlage am vereinbarten Termin keinen sicheren Flug ermöglichen, behält sich Tandemfliegen-Oberammergau das Recht vor, den Termin abzusagen. Die Absage erfolgt aufgrund der prognostizierten Wetterbedingungen, und es handelt sich nicht um einen Rücktritt von Tandemfliegen Oberammergau. - Preisänderung
Die angegebenen Preise entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung und beinhalten die jeweils geltende Mehrwertsteuer. Tandemfliegen Oberammergau behält sich das Recht vor, den vereinbarten Preis im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten oder anderer Abgaben für bestimmte Leistungen entsprechend anzupassen. Maßgeblich sind die online veröffentlichten Preise zum Zeitpunkt der Buchung. - Haftung
Die Haftung für Personen- und Sachschäden bei Gleitschirm-Tandemflügen richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Eine gesetzlich vorgeschriebene Passagier-Haftpflichtversicherung deckt diese Haftung ab, und jeder unserer Tandempiloten ist entsprechend versichert.
Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 45 Haftung für Personenschäden
(1) Wird ein Fluggast durch einen Unfall an Bord eines Luftfahrzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen getötet, körperlich verletzt oder gesundheitlich geschädigt, ist der Luftfrachtführer verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 haftet der Luftfrachtführer für jeden Fluggast nur bis zu einem Betrag von 113 100 Rechnungseinheiten, wenn
1. der Schaden nicht durch sein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen oder das rechtswidrige und schuldhafte Handeln oder Unterlassen seiner Leute verursacht wurde oder
2. der Schaden ausschließlich durch das rechtswidrige und schuldhafte Handeln oder Unterlassen eines Dritten verursacht wurde. Der Höchstbetrag nach Satz 1 gilt auch für den Kapitalwert einer als Schadensersatz zu leistenden Rente.
(3) Übersteigen in den Fällen des Absatzes 1 die Entschädigungen, die mehreren Ersatzberechtigten wegen der Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung eines Fluggastes zu leisten sind, insgesamt den Betrag von 113 100 Rechnungseinheiten und ist eine weitergehende Haftung des Luftfrachtführers nach Absatz 2 ausgeschlossen, so verringern sich die einzelnen Entschädigungen in dem Verhältnis, in welchem ihr Gesamtbetrag zu diesem Betrag steht.